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BGH, 30.04.1953 - 5 StR 968/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 5 StR 968/52
Die Begründung läßt aber jede Prüfung der gerade bei Alkoholeinfluß wesentlichen Frage des Hemmungsvermögens vermissen (vgl. BGHSt 1, 385 [BGH 15.11.1951 - 3 StR 821/51]) und begnügt sich mit der - zur Bejahung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 StGB führenden - Feststellung, daß schon nach verhältnismäßig geringen Alkoholmengen die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert sei.